Mit Beginn des Referendariats bist Du beihilfeberechtigt. Das heißt, einen Teil Deiner Krankheitskosten (in der Regel 50 %) übernimmt der Arbeitgeber, die anderen 50 % musst Du selber tragen.
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung zu Krankheits-, Geburts- und Pflegekosten. Die Beihilfe bekommen Beamte und Richter von ihrem Dienstherrn für sich und ihre nicht sozialversicherungspflichtigen Familienangehörigen unter Abzug von Eigenanteilen. Sie wird prozentual bzw. pauschal zu den vom Beamten zuvor privat verauslagten Arzt-, Zahnarzt-, Apotheken- oder Krankenhausrechnungen gewährt. Und zwar zwischen 50 % und 80 % (Pflegekosten können abweichen), je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht.
In der privaten Krankenversicherung wird für jede versicherte Person ein individueller Beitrag erhoben. Die monatliche Prämie erfolgt aufgrund der Faktoren Alter, Gesundheitszustand (bei Vertragsabschluss) und der zu versichernden Leistung. Ändert sich der Gesundheitszustand während der Versicherungsdauer, wird für den erkrankten Versicherten der Beitrag NICHT angehoben. Beitragsanpassungen erfolgen für eine Tarifgruppe und nicht für den einzelnen Versicherten.
In der privaten Krankenversicherung erfolgt die Leistungserbringung nach dem sog. Kostenerstattungsprinzip, d.h. die Behandlung und die Medikation ist nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgegeben, sondern kann vom Arzt, in Abstimmung mit dem Patienten, weitestgehend frei bestimmt werden. Der Arzt stellt seine Rechnung dann nach der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte. Die Rechnung stellt der Arzt dem Patienten, da dieser auch Vertragspartner ist.
Behandlungskosten werden sowohl von der zuständigen Beihilfestelle als auch von der Krankenversicherung im jeweiligen Verhältnis erstattet, der Versicherungsnehmer bezahlt daraufhin den Arzt. Bei einer Krankenhausbehandlung rechnet das Krankenhaus im Normalfall direkt mit der Krankenversicherung ab, da der Versicherte durch seine Unterschrift auf der Versichertenkarte alle Ansprüche gegenüber der Krankenversicherung an das Krankenhaus abgibt.
Solltest Du Dich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, bekommst Du vom Arbeitgeber/Dienstherren KEINEN Zuschuss für die monatlichen Beiträge, d.h. Du zahlst 100 % des Versicherungsbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei der Wahl der Privaten Krankenversicherung, solltest Du auf gute Leistungen achten, d.h.
- — Wie ist die Versorgung im Krankenhausfall?
- — Ist ein Einbettzimmer möglich?
- — Wie sieht es mit der Zuzahlung zur Brille aus?
- — Wird evtl. anfallender Zahnersatz erstattet?
- — Ist ein zusätzlicher Kurtarif möglich?
- — Bin ich bei einer Auslandsreise versichert? etc.
Auch ist wichtig, ob die jeweilige Gesellschaft Dir einen so genannten „Übergangstarif“ nach dem Referendariat anbieten kann, für den Fall, dass Du von Arbeitslosigkeit betroffen sein solltest. Man kann unter diesen Umständen nicht einfach in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln. Für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist eine versicherungspflichtige Tätigkeit (also ein Verdienst über 450,- € monatlich) notwendig.
Versicherungsvergleiche zwischen den privaten Krankenversicherungen und weitere Details zeigen wir Dir gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch auf.