Im Referendariat gibt es folgende Förderungen:
Zulagenförderung für die Altersvorsorge
Dabei erhältst Du 175 € pro Jahr. Jungsparer unter 25 Jahren bekommen zusätzlich einen Bonus von 200 €.
Zusätzlich kann jeder einbezahlte Euro von der Steuer abgesetzt werden. Das wird ab dem 2. Referendariatsjahr sehr interessant. Die Sparbeiträge können zwischen 10 € und 150 € im Monat liegen.
Die Geldanlage ist frei wählbar, je nach persönlicher Risikoneigung und Vorerfahrung. Als Anlageformen kommen Banken, Versicherungen und Bausparkassen in Frage.
Verheiratete Ehepartner, die selbst noch nicht sozialversicherungspflichtig arbeiten, sind dann auch mit förderberechtigt.
Die Verträge erfreuen sich immer größerer Beliebtheit seit der Einführung der Förderung in 2001.
Im letzten Jahr wurden Förderungen von über 4 Mio € an die Sparer ausbezahlt.
Gerne berechnen wir Dir Deine individuelle Förderquote.
Weitere Erklärvideos und Expertenmeinungen findest Du unter https://www.proriester.de/argumente/
Vermögenswirksame Leistungen
Der Dienstherr bezahlt zusätzlich zum Grundgehalt 13,29 € monatlich in einen Sparplan ein. Das können klassisch verzinste Tagesgeldkonten sein, Fondssparpläne oder Bausparverträge.
Zusätzlich gewehrt der Staat nach 6 Jähriger Laufzeit die Arbeitnehmer-Sparzulage (auch für Beamte).
Was ist die Arbeitnehmer-Sparzulage?
- — Der Staat unterstützt Arbeitnehmer beim Sparen durch die Arbeitnehmer-Sparzulage
- — Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 9 %
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Gefördert werden:
- • Vermögenswirksame Leistungen (vL), die Dein Arbeitgeber aus Gehaltsbestandteilen direkt auf Dein Bausparkonto überweist.
- • Maximal 470 € pro Jahr.
- — Arbeitnehmer dürfen die Einkommensgrenzen – maßgeblich ist das "zu versteuernde Einkommen" – von 17.900 Euro (Alleinstehend) bzw. 35.800 Euro (Verheiratet) nicht überschreiten. Das Bruttoeinkommen kann aufgrund individueller Freibeträge wesentlich höher liegen.
Im persönlichen Gespräch helfen wir Dir die passende Anlageform bei einem guten Finanzinstitut zu finden bzw. beraten, wie Du bestehende Anlageformen nutzen kannst.
Vermögensaufbau mit Bausparverträgen
Was ist Wohnungsbauprämie?
- — Eigene Einzahlungen und Guthabenzinsen auf einem Bausparkonto fördert der Staat mit der Wohnungsbauprämie von 8,8 %
- — Begünstigt sind jährliche Einzahlungen von mindestens 50 Euro bis maximal 512 Euro bei Alleinstehenden und 1.024 Euro bei Verheirateten/Lebenspartnern.
- — Die Wohnungsbauprämie beträgt bei Alleinstehenden gerundet 45 Euro und bei Verheirateten/Lebenspartnern 90 Euro.
Wer erhält Wohnungsbauprämie?
- — Alle Personen ab 16 Jahren, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und
- — einen Bausparvertrag jährlich mit mindestens 50 Euro besparen und
- — deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze von 35.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 70.000 Euro bei Verheirateten/Lebenspartnern nicht übersteigt. Das Bruttoeinkommen kann aufgrund individueller Freibeträge wesentlich höher liegen.