Während Deines Studiums bist Du in der Regel gesetzlich krankenversichert. Entweder in der kostenlosen Familienmitversicherung über die Eltern oder als studentisches Mitglied.
Seit 2015 können die gesetzlichen Krankenversicherungen den Beitragssatz und Teile der Leistungen selbst bestimmen. Viele haben entweder günstige Beiträge und/oder bezahlen Zusatzleistungen z.B. Fitnessstudio Zuschüsse etc. Es lohnt sich einmal zu vergleichen. In der Regel gibt es nur eine 2-Monatige Kündigungsfrist zum wechseln.
Die Möglichkeit der Krankenversicherung ändert sich, wenn Du als Lehramtsanwärter bzw. Referendar im Beamtenstatus Deine Berufsausbildung an einer Schule fortsetzt.
Wenn Du nicht über Deine Eltern privat krankenversichert warst, musst Du jetzt Antrag auf Versicherung stellen. Aber mit fortgeschrittenem Alter und oft schlechterer Gesundheit ist der Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung und Pflegepflichtversicherung in vielen Fällen nur gegen Zahlung eines Beitragszuschlags möglich. Hier hilft frühzeitig den Gesundheitszustand einzufrieren in Form einer Anwartschaftsversicherung.
Die Vorteile einer Anwartschaftsversicherung lassen sich in zwei Punkten zusammenfassen- — Während der Anwartschaftsversicherung entstandene Krankheiten und Folgen sind mitversichert.
- — Es gibt keine Wartezeiten bei der Umwandlung der Anwartschaftsversicherung in die Krankheitskostenvollversicherung.