Ihre Privatsphäre ist uns wichtig

Auf unserer Website verwenden wir Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service bieten zu können. Einige der Cookies nutzen wir um Ergebnisse zu messen, um zu verstehen, woher unsere Besucher kommen oder um unsere Website weiter zu entwickeln. Mehr Informationen

Cookie Einstellungen

  • Technisch notwendige Cookies
  • Tracking und Performance Cookies
  • Mehr Informationen

Technisch notwendige Cookies

Diese Cookies sind für die Bereitstellung von Diensten, die über unsere Website verfügbar sind, und für die Verwendung bestimmter Funktionen unserer Website von wesentlicher Bedeutung.

Ohne diese Cookies können wir Ihnen bestimmte Dienste auf unserer Website nicht zur Verfügung stellen.

Tracking und Performance Cookies

Diese Cookies werden zum Sammeln von Informationen verwendet, um den Verkehr auf unserer Website und die Nutzung unserer Website durch Besucher zu analysieren.

Diese Cookies können beispielsweise nachverfolgen, wie lange Sie auf der Website verweilen oder welche Seiten Sie besuchen. So können wir verstehen, wie wir unsere Website für Sie verbessern können.

Die durch diese Tracking- und Performance-Cookies gesammelten Informationen identifizieren keinen einzelnen Besucher.

Mehr Informationen

Bei Fragen in Bezug auf unseren Umgang mit Cookies und Ihrer Privatsphäre kontaktieren Sie uns bitte.

Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Studium



Staatliche Förderungen

Im Studium sind die meisten in zweierlei Form gefördert:


Zulagenförderung für die Altersvorsorge


Dabei erhälst Du 175 € pro Jahr. Jungsparer unter 25 Jahren bekommen zusätzlich einen Bonus von 200 €.

Eltern erhalten für Ihre Kinder zusätzlich noch eine weitere Zulage, so lange Kindergeldanspruch besteht.

Somit ist der „Kopf“ eines Studenten oft zwei mal gefördert.


Förderberechtigt sind:

  • In der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte. Dazu gehören Arbeitnehmer und Auszubildende sowie pflichtversicherte Selbstständige.
  • Beamte und Empfänger von Amtsbezügen. Die Riester-Rente soll einen Ausgleich für die Einbußen bei der Altersversorgung durch das Versorgungsänderungsgesetz bieten.
  • Wehr- und Zivildienstleistende.
  • Mütter und Väter während ihrer Kindererziehungszeit innerhalb von 36 Kalendermonaten nach der Geburt.
  • Bezieher von voller Erwerbsminderungsrente sowie dienstunfähig geschriebene Beamte mit entsprechenden Versorgungsbezügen.
  • Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II, auch dann, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen zu hohen Vermögens oder Einkommens ruht.
  • Empfänger von Vorruhestandsgeld sowie Kranken-, Verletzten- und Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld.
  • Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen.
  • Geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben.

Die Staatsangehörigkeit spielt bei der Förderberechtigung grundsätzlich keine Rolle. Ausländer sollten aber beachten, dass sie die staatliche Zulage und Steuervorteile möglicherweise zurückzahlen müssen, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehren.



Vermögensaufbau mit Bausparverträgen


Was ist Wohnungsbauprämie?

  • Eigene Einzahlungen und Guthabenzinsen auf einem Bausparkonto fördert der Staat mit der Wohnungsbauprämie von 8,8 %
  • Begünstigt sind jährliche Einzahlungen von mindestens 50 Euro bis maximal 512 Euro bei Alleinstehenden und 1.024 Euro bei Verheirateten/Lebenspartnern.
  • Die Wohnungsbauprämie beträgt bei Alleinstehenden gerundet 45 Euro und bei Verheirateten/Lebenspartnern 90 Euro.

Krankenversicherungen

Privathaftpflicht für Studierende

Existenz- und Vermögenssicherung

Geldanlage

Kfz-Versicherung für Studierende