Im Studium sind die meisten in zweierlei Form gefördert:
Zulagenförderung für die Altersvorsorge
Dabei erhälst Du 175 € pro Jahr. Jungsparer unter 25 Jahren bekommen zusätzlich einen Bonus von 200 €.
Eltern erhalten für Ihre Kinder zusätzlich noch eine weitere Zulage, so lange Kindergeldanspruch besteht.
Somit ist der „Kopf“ eines Studenten oft zwei mal gefördert.
Förderberechtigt sind:
- — In der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte. Dazu gehören Arbeitnehmer und Auszubildende sowie pflichtversicherte Selbstständige.
- — Beamte und Empfänger von Amtsbezügen. Die Riester-Rente soll einen Ausgleich für die Einbußen bei der Altersversorgung durch das Versorgungsänderungsgesetz bieten.
- — Wehr- und Zivildienstleistende.
- — Mütter und Väter während ihrer Kindererziehungszeit innerhalb von 36 Kalendermonaten nach der Geburt.
- — Bezieher von voller Erwerbsminderungsrente sowie dienstunfähig geschriebene Beamte mit entsprechenden Versorgungsbezügen.
- — Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II, auch dann, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen zu hohen Vermögens oder Einkommens ruht.
- — Empfänger von Vorruhestandsgeld sowie Kranken-, Verletzten- und Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld.
- — Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen.
- — Geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben.
Die Staatsangehörigkeit spielt bei der Förderberechtigung grundsätzlich keine Rolle. Ausländer sollten aber beachten, dass sie die staatliche Zulage und Steuervorteile möglicherweise zurückzahlen müssen, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehren.
Vermögensaufbau mit Bausparverträgen
Was ist Wohnungsbauprämie?
- — Eigene Einzahlungen und Guthabenzinsen auf einem Bausparkonto fördert der Staat mit der Wohnungsbauprämie von 8,8 %
- — Begünstigt sind jährliche Einzahlungen von mindestens 50 Euro bis maximal 512 Euro bei Alleinstehenden und 1.024 Euro bei Verheirateten/Lebenspartnern.
- — Die Wohnungsbauprämie beträgt bei Alleinstehenden gerundet 45 Euro und bei Verheirateten/Lebenspartnern 90 Euro.